31.10.2011
Jährliche Legionellen-Untersuchung wird für viele Hauseigentümer Pflicht
Änderung der Trinkwasserverordnung tritt zum 01.11.2011 in Kraft. Ab sofort müssen Eigentümer von Gebäuden, die nicht selbst genutzt, sondern zu Wohn- oder Gewerbezwecken vermietet werden, und über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung verfügen, diese dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anmelden und jährlich auf Legionellen untersuchen lassen.
Unter die neue Anzeige- und Untersuchungspflicht fallen Anlagen zur Trinkwassererwärmung die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- die Anlage hat ein Fassungsvolumen von mindestens 400 Litern oder
- die Warmwasserleitungen haben einen Inhalt von mehr als 3 Litern zwischen dem zentralen Erwärmer und der Entnahmestelle
Bakterien der Gattung Legionella vermehren sich bevorzugt in warmem Wasser bei Temperaturen zwischen 20°C und 50°C. Sie können beim Menschen potentiell lebensbedrohliche Lungenentzündungen verursachen (meistens durch Legionella pneumophila). Die Übertragung erfolgt dabei über das Einatmen von zerstäubtem Wasser, z.B. unter der Dusche oder aus Wasserbefeuchtern.
Die Food GmbH ist zugelassene Untersuchungsstelle für mikrobiologische Untersuchungen nach §15 Abs. 4 TrinkwV 2001. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der Trinkwasserverordnung zu erfüllen.
Als Ansprechperson steht Ihnen Dr. Thomas Müller per Email oder telefonisch unter 03641/3096323 zur Verfügung.

